Michael Rauch
Ihre Ansprechpartner

+49 152 535 85 055 (bis 22 Uhr)
rauch(a)autowelt1.de
Ihre Ansprechpartner
+49 152 535 85 055 (bis 22 Uhr)
rauch(a)autowelt1.de
Egal ob Kaskoschaden oder Schadensersatz vom Unfallverursacher sollte immer ein Gutachten erstellt werden, denn dem Geschädigten steht es frei wo und ob überhaupt er reparieren lässt. Die Reparaturrechnung darf bei besonderem Interesse, sogar höher ausfallen als der kalkulierte Schaden. Da man aber Anspruch hat mit neuen Teilen abzurechnen und mit gebrauchten Teilen reparieren kann, kann man auch die Ersparnis, die eigentlich einen kalkulatorischen Wertverlust darstellt für sich verbuchen. Auf Deutsch: man darf günstiger reparieren als man von der Versicherung ausbezahlt bekommt. Eine gute Basis zum Einholen von Angeboten bietet das Gutachtem des Sachverständigen.
Liegt ihnen ein Gutachten vor, erstellen wir ihnen schnell ihr kostenfreies Angebot zum Festpreis.
Liegt ihnen eine Deckungsbestätigung der Versicherung vor reparieren wir auf Kosten der Versicherung.
Haben Sie nur Bilder von dem Schaden beraten wir Sie gern kostenfrei dazu.
.